§ 1 Weitergabeverbot
Unsere Angebote und mitgeteilten Informationen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, sie sind vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Empfängers, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden, den Hauptvertrag abschließt.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir sind bemüht, uns über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu beschaffen; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf/-vermietung bleibt vorbehalten.
§ 4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 5 Provisionsanspruch
Für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages beträgt die Maklerprovision 6,00 % von der Kaufsumme inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für den Nachweis oder die Vermittlung eines Mietvertrages beträgt die Maklerprovision 2,38 Monatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einer Wohnimmobilie und 2,975 Monatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einer Gewerbeimmobilie.
§ 6 Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Die Maklerprovision wird mit dem Vertragsabschluss bzw. der notariellen Beurkundung fällig und ist innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Im Fall des Verzuges werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig.
§ 7 Mündliche Nebenabreden
Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und uns haben nur Gültigkeit, wenn sie in Textform festgehalten wurden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
§ 8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 9 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Die Firma Dirk Gluderer Immobilien e.K. ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Firma Dirk Gluderer Immobilien e.K. grundsätzlich nicht teil.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net.